Mutterschutzgesetz: Schwesig will 'Frau' als Mutter neu definieren!

18. Juni 2016
von Gunther Oberheide

Berlin. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Begriff 'Frau' als Mutter dehnen, ja neu definieren; Zitat aus dem aktuellen Entwurf für ein neues Mutterschutzgesetz aus dem Ministerium:

.

§ 2 Begriffsbestimmungen:

(1) Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht.

Wozu diese Definition erforderlich ist, bleibt derweil noch offen, passt aber in die mit großem Druck durchzusetzenden Gendervorgaben in der Bundesregierung.

Praktisches Beispiel: Ein durch massive Hormonbehandlungen still- und schwangerschaftsfähig gewordener Mann, der ein Kind austrägt, wäre dann eine "Frau im Sinne des Gesetzes"...

[Update, 19.06.2016:] 
Kollege Hadmut Danisch hat sich in zwei lesenswerten Beiträgen die Mühe für weitergehende, interessante Ausführungen gemacht:

http://www.danisch.de/blog/2016/06/18/die-gesetzliche-definition-von-frau/
http://www.danisch.de/blog/2016/06/19/frau-im-sinne-dieses-gesetzes-ist/


Quelle:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/gesetzentwurf-muschg,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf // Seite 7



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drei Kommentare zum Artikel "Mutterschutzgesetz: Schwesig will 'Frau' als Mutter neu definieren!"

  1. Hurrrtz!
    Hurrrtz! am 18-06-’16 22:58
  2. Martin Dornera
    Martin Dornera am 20-06-’16 02:43
  3. Einer oder mehrere Kommentare sind noch nicht freigeschaltet.

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