Hinrich Wilhelm Kopf: Landtagspräsident Busemann setzt sich für Ehrengrab ein
Hannover/Niedersachsen. Landtagspräsident Bernd Busemann (CDU) hat sich mit einem Brief an den Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) dafür eingesetzt, das Ehrengrab des ersten Ministerpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf (SPD) aufgrund seiner historischer Bedeutung zu erhalten. Kopf solle nicht „der Ehre unwürdig“ sein und auch weiterhin von der Landeshauptstadt mit einem Ehrengrab bedacht werden, so Busemann. Mithin werde über die Bewertung der beruflichen Tätigkeit Kopfs während der
Zeit des Nationalsozialismus gestritten; die wissenschaftliche Diskussion habe dazu kein eindeutiges Ergebnis erbracht und werde weiterhin kontrovers geführt. Deshalb sei kein endgültiges moralisches Urteil angebracht. Sollte Schostok seiner Bitte nicht nachkommen, wolle Busemann in seiner Funktion als Landtagspräsident zukünftig selbst eine Patenschaft übernehmen, damit nicht eine völlige Entehrung erfolge.
Nachfolgend der Brief des Landtagspräsidenten im O-Ton:
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18. Juni 2015
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schostok,
der Kulturausschuss der Landeshauptstadt hat eine neue Ehrengräbersatzung in Aussicht genommen. Gleichzeitig hat er festgestellt, dass der frühere Niedersächsische Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf gemäß § 5 Abs. 1 dieser Satzung „der Ehre unwürdig“ sei, von der Landeshauptstadt weiterhin mit einem Ehrengrab bedacht zu werden. Aufgrund der historischen Bedeutung Kopfs möchte ich Sie bitten, darauf hinzuwirken, dass das Ehrengrab erhalten bleibt.
Hinrich Wilhelm Kopf war der eigentliche Gründervater des Landes Niedersachsen. Seine integrative Leistung in der Nachkriegszeit hat die wichtigsten Grundlagen für den Erfolg der Landesgründung durch die britische Militärregierung gelegt. Diese Leistung verdient es in meinen Augen, auch weiterhin gewürdigt zu werden.
Seit langem wird über die Bewertung der beruflichen Tätigkeit Kopfs während der Zeit des Nationalsozialismus gestritten. Die wissenschaftliche Diskussion dazu hat kein eindeutiges Ergebnis erbracht. Sie wird weiterhin kontrovers geführt. Deshalb ist hier ein endgültiges moralisches Urteil für meine Begriffe nicht angebracht.
Für mich war bei der Entscheidung zur Umbenennung des Platzes vor dem Leineschloss ausschlaggebend, dass Hinrich Wilhelm Kopf dem Landtag nicht die volle Wahrheit über seine Tätigkeit vor 1945 gesagt hat. Deshalb ist im Präsidium und darüber hinaus die Auffassung gereift, dass es besser ist, dem Platz einen anderen Namen zu geben.
Eine andere Qualität hätte dagegen eine Entscheidung der Landeshauptstadt Hannover, Hinrich Wilhelm Kopf als eines Ehrengrabes unwürdig einzustufen und es ihm auf dieser Grundlage abzuerkennen.
Das kann als posthume Herabwürdigung aufgefasst werden. Ein solcher Umgang mit einer der wichtigsten historischen Figuren unseres Landes wird der Bedeutung Kopfs für Niedersachsen und auch für Hannover nicht gerecht.
Eine moralisch begründete Tilgung des Gedächtnisses an den ersten Ministerpräsidenten widerspricht in meinen Augen den Grundsätzen einer modernen Erinnerungskultur, die auch mit historischen Brüchen und Ambivalenzen differenziert umgehen kann.
Für den Fall, dass die Landeshauptstadt sich den Beschluss des Kulturausschuss zu eigen machen möchte, das Ehrengrab aufzuheben, würde ich als Präsident des Niedersächsischen Landtages eine Grabmalpatenschaft übernehmen wollen, wie sie von den Städtischen Friedhöfen angeboten wird. Als Teil einer solchen Patenschaft würde ich gerne dafür sorgen lassen, dass Hinrich Wilhelm Kopfs Grabmal weiterhin angemessen gepflegt und mit Blumen geschmückt wird.
Mit herzlichem Dank und besten Grüßen
gez.
Bernd Busemann
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Landtagspräsdident Busemann am Tag der Platzumbenenung vor dem Landtag
Zum Hintergrund:
Artikel Zur Sache Hinrich Wilhelm Kopf: "Letzte Ehre verweigert"
Fotogalerie der feierlichen Platzumbenennung